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Jugendschutz & Jugendschutzbeauftragter

Hinweise gem. § 4 & § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie Jugendschutzgesetz (JuSchG)
FSK 18 · Erwachseneninhalte

Jugendschutz (§ 4 JMStV)

FSK 18 & Jugendschutzbeauftragter
FSK 18
FSK 18 – Zugang ausschließlich für Erwachsene

Diese Website enthält Erotikanzeigen und Inhalte, die gemäß § 4 und § 5 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als entwicklungsbeeinträchtigend oder jugendgefährdend eingestuft sind. Personen unter 18 Jahren ist der Zutritt zu diesem Portal ausnahmslos untersagt.

Jugendschutzbeauftragter (§ 7 JMStV)

Unser Jugendschutzbeauftragter steht Nutzern, Eltern, Behörden und anerkannten Jugendschutzorganisationen (wie jugendschutz.net) bei allen jugendschutzrelevanten Fragen zur Verfügung:

Name: Jugendschutzbeauftragter SexAnzeigen24
Postanschrift:
c/o SexAnzeigen24 Media, Musterstraße 123, 10115 Berlin

Meldung von Rechtsverletzungen

Sollten Sie auf SexAnzeigen24 Inhalte entdecken, die gegen geltende Jugendschutzgesetze verstoßen (z. B. Darstellungen Minderjähriger oder unzulässige Gewaltinhalte), bitten wir um sofortige Meldung:

Missbrauchsmeldungen: abuse@sexanzeigen24.de

Meldungen werden von unserem Notfall-Team rund um die Uhr prioritär geprüft. Unzulässige Anzeigen werden sofort gelöscht und strafrechtlich relevante Sachverhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt.

Technische Altersverifikation & Jugendschutzfilter

Zur Verhinderung des Zugriffs durch Minderjährige setzen wir mehrstufige technische Schutzmaßnahmen ein:

  • Vorschaltseite (Age Gate): Beim ersten Besuch werden Nutzer über die FSK-18-Einstufung belehrt und müssen ihr Alter aktiv bestätigen.
  • Technische Kennzeichnung (age-de.xml): Unsere Website ist für Jugendschutzprogramme (z. B. JusProg) gemäß den Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als ab 18 Jahren gekennzeichnet.
  • Gesperrte Google-Indizierung sensibler Medien: Erotische Galerien sind durch moderne Schutzprotokolle gegen unbefugte externe Zugriffe gesichert.

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Um Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten im Internet zu schützen, empfehlen wir Erziehungsberechtigten den Einsatz anerkannter Jugendschutzsoftware sowie die Konfiguration von Kindersicherungen im Router oder Betriebssystem:

Kostenlose anerkannte Filterprogramme: JusProg (www.jusprog.de) und Kinderschutz-Funktionen gängiger Browser (z. B. Google Family Link, Apple Bildschirmzeit).